ALLGEMEINE PLATTFORMBEDINGUNGEN

ADAMOS STORE & ADAMOS HUB

Version 1.0

§1 Gegenstand und Anwendungsbereich

  1. Die ADAMOS GmbH, Landwehrstraße 55, 64293 Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 96927 (nachfolgend „ADAMOS“) bietet Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Teilnehmer“) die Möglichkeit, die von ADAMOS betriebene online-Plattform (nachfolgend: „ADAMOS Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser AGB dauerhaft zu nutzen. 
  2. Die nachfolgenden Plattformbedingungen („Plattformbedingungen“) regeln als Rahmenvereinbarung die zwischen ADAMOS und dem Teilnehmer geltenden Bestimmungen für die Nutzung der über die ADAMOS Plattform bereitgestellten Funktionalitäten und Produkte und finden auf sämtliche Leistungen, die ADAMOS während der Laufzeit dieser Plattformbedingungen im Zusammenhang mit der ADAMOS Plattform und der Nutzung der von ADAMOS bereitgestellten Funktionalitäten und ADAMOS-Produkte erbringt, Anwendung. Zu den ADAMOS-Produkten gehören auch die Basisfunktionalitäten des ADAMOS HUB im Sinne von § 6.1 sowie ADAMOS Zusatzdienste im Sinne von § 6.3 (zusammen die „ADAMOS Dienste“).
  3. Zu den auf dem ADAMOS STORE angebotenen Diensten gehören der Vertrieb und der Bezug von Produkten von Anbietern im Sinne von § 2.6 und § 7, zu denen ADAMOS über den ADAMOS STORE den Zugang oder den Kontakt vermittelt. Für diese Produkte der Anbieter gelten die zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter gesondert vereinbarten AGB. Die Geltung der vorliegenden Plattformbedingungen zwischen ADAMOS und dem Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.
  4. Um als Teilnehmer selbst Produkte über den ADAMOS STORE anbieten zu können, ist es erforderlich, einen gesonderten Anbietervertrag mit ADAMOS zum Abschluss zu bringen. Anbieter können darüber hinaus einen eigenen Shop im Rahmen des ADAMOS STORE („Shop-in-Shop“) betreiben. Voraussetzung dafür ist zusätzlich der Abschluss eines Partnervertrags mit ADAMOS. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Anbietervertrags und/oder eines Partnervertrags.
  5. Nebenabreden sind nicht getroffen. Von diesen Plattformbedingungen abweichende Regelungen der Teilnehmer gelten nur dann, wenn diese von ADAMOS schriftlich bestätigt werden. Lieferungen und Leistungen in Kenntnis abweichender Regelungen stellen keine solche ausdrückliche Bestätigung dar. Soweit der Teilnehmer die ADAMOS Plattform bereits auf der Grundlage eines Testzugangsvertrags getestet hat, gelten ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Test- bzw. Betaphase ausschließlich die vorliegenden Plattformbedingungen, sofern sich der Testteilnehmer für die weitere Nutzung der ADAMOS Plattform im Rahmen der Produktivphase entschieden hat.
  6. Änderungen dieser Plattformbedingungen oder der auf ihrer Grundlage vereinbarten ADAMOS-Bedingungen und Verträge im Sinne des § 2.1 werden dem Teilnehmer von ADAMOS in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Teilnehmer solchen Änderungen nicht innerhalb von (4) vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Im Fall des Widerspruchs werden die Plattformbedingungen mit den alten Bedingungen fortgeführt; sie können in diesem Fall von jeder der Parteien mit einer Frist von (4) vier Wochen gekündigt werden. Entsprechendes gilt für die auf ihrer Grundlage vereinbarten ADAMOS-Bedingungen und Verträge im Sinne des § 2.1. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Teilnehmer im Falle der Änderung der jeweiligen Bedingungen gesondert hingewiesen.

 

§2 Definitionen

  1. Die nachfolgenden Definitionen gelten für die Bestimmungen dieser Plattformbedingungen und sämtlicher ADAMOS-Bedingungen und Verträge, die mit diesen in Zusammenhang stehen sowie auf diese verweisen, insb. auch solche für ADAMOS Zusatzdienste, die zwischen ADAMOS und den Teilnehmern in einem gesonderten Anbietervertrag geregelt werden.
  2. Die ADAMOS Plattform ist die cloud-basierte Plattform von ADAMOS, die unter dem Namen ADAMOS STORE und ADAMOS HUB betrieben wird. Sie umfasst die Gesamtheit von Zentralrechnern (Servern), Daten, Datenbanken, Computerprogrammen, Domainnamen, mobilen Applikationen und Websites, welche im Zusammenspiel die angebotenen Leistungen im Sinne von nachstehendem § 6 ermöglichen; zudem legen Kunden hier ihre Benutzerkonten an.
  3. Der ADAMOS STORE ist ein digitaler Marktplatz für den Vertrieb sowohl von Software, und Software-as-a-Service (nachfolgend „Apps“) als auch von sonstigen Services durch Anbieter auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus. Der ADAMOS STORE umfasst die allgemeine Präsentationsoberfläche der Produkte sowie die Shop-in-Shops der ADAMOS Partner und darüber hinaus weitere Funktionalitäten für die Anbieter zum Einstellen und Verkaufen ihrer Produkte.
  4. Der ADAMOS HUB ist eine plattformunabhängige Integrationsebene zum Zwecke eines einfachen und integrierten Zugangs zu digitalen Produkten unterschiedlicher Hersteller aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Der ADAMOS HUB ermöglicht den Datenaustausch zwischen Maschinen, Anlagen und Apps und überlässt die Kontrolle und Verwaltung der Datenflüsse dem Teilnehmer.
  5. Teilnehmer sind sämtliche Beteiligte der ADAMOS Plattform, Anbieter, einschließlich ADAMOS selbst sowie Shop-in-Shop-Betreiber und Kunden, die ein Benutzerkonto auf der ADAMOS Plattform anlegen und ihre Produkte über die ADAMOS Plattform anbieten oder Produkte erwerben möchten, und die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Teilnehmer können sowohl „Anbieter“ als auch „Kunde“ sein.
  6. Anbieter sind Teilnehmer der ADAMOS Plattform, die auf der Grundlage eines gesondert mit ADAMOS zu schließenden Anbietervertrages über den ADAMOS STORE Produkte anbieten und vertreiben.
  7. Shop-in-Shop-Betreiber sind Teilnehmer, die von ADAMOS autorisiert wurden, im ADAMOS STORE einen eigenen Online-Shop als Shop-in-Shop sowie Online-Präsentationsflächen unter dem eigenen Firmennamen und/oder der eigenen Marke zu betreiben, und auf der Grundlage eines gesondert zu schließenden Anbietervertrages auf diesen eigene, aber auch Produkte dritter Anbieter an Kunden anzubieten und zu vertreiben. Dabei kommen die Verträge zum Bezug der Produkte dritter Anbieter zwischen diesen und dem Kunden auf der Grundlage der Produkt-AGB des dritten Anbieters zustande. Der Shop-in-Shop-Betreiber wird insoweit lediglich als Vermittler tätig. Beim Verkauf eigener Produkte wird der Shop-in-Shop-Betreiber als Anbieter tätig und kommen die Verträge über Produkte direkt zwischen dem Shop-in-Shop-Betreiber und dem Kunden auf der Grundlage der AGB des Shop-in-Shop-Betreibers (ebenfalls „Produkt-AGB“) zustande. Zum Betrieb eines Shop-in-Shops berechtigte Unternehmen sind jene, die mit ADAMOS einen ADAMOS Partner- oder Shareholder Vertrag geschlossen haben.
  8. Parteien oder Partei sind ADAMOS und Teilnehmer gemeinsam oder alleine als Vertragspartner dieses Vertrages über die Nutzung der ADAMOS Plattform, einschließlich ADAMOS STORE und ADAMOS HUB sowie des Anbietervertrages und weiterer Bedingungen von ADAMOS zum Angebot eigener Produkte von ADAMOS.
  9. Produkte ist der Oberbegriff für Software, Software-as-a-Service, Software on Premise, Hardware-as-a-Service und sonstige Services auf dem Gebiet des Maschinenbaus, die auf dem ADAMOS STORE vertrieben und erworben werden.
  10. Services sind Leistungen, die nicht den Vertrieb von Software, Software-as-a-Service oder Software on Premise und Hardware-as-a-Service zum Gegenstand haben, sondern Leistungen, wie Training, Consulting und Implementierungs- und Entwicklungsleistungen, die jeweils gesondert über den ADAMOS STORE angeboten und erworben werden können.
  11. Admin-User sind Mitarbeiter der Teilnehmer, die von diesen ermächtigt wurden, das Benutzerkonto anzulegen, dort als Ansprechpartner hinterlegt sind und die über die umfassende Berechtigung zur Nutzung des Benutzerkontos und zum Anlegen von Unterkonten für weitere Mitarbeiter des Teilnehmers verfügen, die den ADAMOS STORE und ADAMOS HUB nutzen können. Admin-User legen die Rollen und damit die Berechtigungen von Unterkonten fest.
  12. User sind Mitarbeiter der Teilnehmer, für die vom Admin-User im Benutzerkonto ein Unterkonto angelegt wurde, und denen die Berechtigung erteilt wurde, über den ADAMOS STORE Produkte anzubieten, zu vertreiben, zu erwerben und zu nutzen.
  13. Transaktionen sind sämtliche entgeltlichen Ein- und Verkäufe, die über den ADAMOS STORE zwischen Teilnehmern getätigt werden, wobei es sich sowohl um Kaufverträge im Sinne von § 433 BGB zum einmaligen Erwerb von Software und Hardware als auch um Mietverträge zur laufenden Nutzung, wie Software- und Hardware-as-a-Service-Verträge, als auch Dienstleistungsverträge nach § 611 BGB zur Erbringung von Trainings-, Consulting-,  Implementierungs- und Entwicklungsleistungen sowie sonstigen Services handeln kann.
  14. Benutzerkonto ist der Bereich des Teilnehmers, in dem die Unternehmensdaten sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Transaktionen, Zahlungen und Abrechnungen, Teammitglieder des Teilnehmers (Admin-User und sonstige User) sowie Datenfreigaben gespeichert und zum Abruf bereitgehalten werden. Der Zugang zum Benutzerkonto durch Admin-User und User erfolgt durch jeweils individualisierte Login-Daten. Die Speicherung dieser Daten erfolgt nur während der Dauer dieses Vertragsverhältnisses und stellt keine Archivierung dieser Daten, insb. keine nach gesetzlichen Aufbewahrungsregelungen für die Teilnehmer dar. Hierfür sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
  15. ​​​​​​​Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereiches von ADAMOS liegende unvorhergesehene, außergewöhnliche Ereignis, durch das ADAMOS unvermeidbar ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, und das auch durch die zumutbare Sorgfalt seitens ADAMOS nicht hätte abgewendet oder unschädlich gemacht werden können. Als Höhere Gewalt in diesem Sinne gelten, insb. unvorhergesehene politische Ereignisse oder Unruhen, einschließlich Krieg, Terror-Anschläge, Feuerschäden, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht verschuldete Betriebsschließungen, nicht vermeidbare Hacker- und/oder Cyber-Angriffe Dritter, wie DDOS-Attacken, Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, behördliche Anordnungen und Pandemien, wie das Corona-Covid19-Virus.
  16. ​​​​​​​Produkt-AGB sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einem Vertrag über den Erwerb von Produkten durch den Kunden zugrunde gelegt werden. Dies können AGB des Anbieters, eines dritten Anbieters oder des Shop-in-Shop-Betreibers sein, wenn dieser als Anbieter in seinem Shop eigene Produkte zum Erwerb an Kunden anbietet und hierüber Verträge mit Kunden abschließt.

 

§3 Vertragsschluss und Registrierung

  1. Voraussetzung für die Nutzung der ADAMOS Plattform ist die erfolgreiche Registrierung als Teilnehmer durch die Aktivierung eines Benutzerkontos. Die ADAMOS Plattform steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der ADAMOS Plattform besteht nicht. ADAMOS ist berechtigt, eine Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Im Rahmen der erstmaligen Registrierung ist es erforderlich, dass der Teilnehmer ein Benutzerkonto einrichtet. Im Zuge dessen ermächtigt und bevollmächtigt der Teilnehmer den Admin-User, ein solches Benutzerkonto zu erstellen und die in nachstehendem § 3.3 aufgeführten Daten des Teilnehmers anzugeben. Die Verwendung des Admin-Userkontos und die weiteren Unterkonten dürfen jeweils nur durch eine natürliche Person erfolgen, die von dem Teilnehmer ausdrücklich hierzu ermächtigt und bevollmächtigt wurde. Der Admin-User ist berechtigt, für den Teilnehmer Unternehmensdaten in dem Umfang mitzuteilen, der für die Registrierung erforderlich ist. Der Teilnehmer wird auf Anfrage von ADAMOS die Identität und Vertretungsmacht des Admin-Users sowie die Identität der weiteren Mitarbeiter („User“), für die ein Unterkonto eingerichtet ist oder werden soll, nachweisen.
  3. Der Teilnehmer hat durch den Admin-User im Rahmen der Kontoregistrierung seine Unternehmensdaten und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu benennen. Hierzu ruft der Teilnehmer auf der ADAMOS-Webseite zunächst das Online-Registrierungsformular „ADAMOS ID erstellen“ auf. Hier gibt er sodann in der Registrierungsmaske seine geschäftliche E-Mail-Adresse ein und sendet diese durch Klick auf die Schaltfläche „Absenden“ an ADAMOS ab. Anschließend erhält er an seine geschäftliche E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode, den er in die nachfolgende Registrierungsmaske eingeben muss. Mittels dieses Codes wird die E-Mail-Adresse des Teilnehmers verifiziert. Im darauffolgenden dritten Schritt gibt der Teilnehmer in eine weitere Registrierungsmaske seinen Vornamen, Nachnamen, Telefonnummer, ein von ihm zu bestimmendes Passwort und die Firmen-ID an, die er ebenfalls frei auswählen kann. Im vierten und nächsten Schritt gibt der Teilnehmer Firmenname, Land, Adresse, Ust-ID ein. Anschließend muss er auf Aufforderung bestätigen, dass es sich bei dem Teilnehmer nicht um einen Bot handelt und den Registrierungsvorgang abschließen. Hierdurch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Plattformvertrages mit ADAMOS ab. Anschließend erhält er von ADAMOS eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang seines Antrages auf Registrierung und damit des Angebotes auf Abschluss dieses Plattformvertrages. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers auf Abschluss dieses Plattformvertrages dar, sondern dient lediglich der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von ADAMOS nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB. Nach Eingang des Angebotes prüft ADAMOS zunächst, ob der Annahme Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen aufgrund von Embargo- und/oder Sanktionsgesetzen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, nimmt ADAMOS nach entsprechender Clearance das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss dieses Plattformvertrages an. Die Prüfung nach den genannten Embargo- und Sanktionslisten kann bis zu 72 Stunden nach Eingang des Antrages dauern. Bis dahin ist der Teilnehmer an sein Angebot gebunden. Die verbindliche Annahme des Angebotes auf Abschluss dieses Plattformvertrages durch ADAMOS erfolgt durch eine weitere Bestätigung per E-Mail über die erfolgreiche Registrierung und Aktivierung des Benutzerkontos des Teilnehmers. Fällt der Clearing-Test negativ aus, lehnt ADAMOS das Angebot auf Abschluss des Plattformvertrages ab und unterrichtet den Teilnehmer entsprechend per E-Mail. Mit dieser Bestätigung nimmt ADAMOS das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss des Plattformvertrages verbindlich an.
  4. Der Abschluss dieses Vertrages und von Zusatzvereinbarungen erfolgt in deutscher und/oder englischer Sprache. Sämtliche Vertragsbedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, einschließlich dieser Rahmenvereinbarung und sämtlicher unter diesen abgeschlossenen weiteren Vereinbarungen liegen in deutscher Sprache vor. Bei Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist die deutsche Fassung maßgeblich. ADAMOS hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
  5. Die Registrierungsdaten des Teilnehmers einschließlich dieser Plattformbedingungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung werden nach dem Vertragsschluss von ADAMOS für die Durchführung des Vertrages mit dem Teilnehmer im Benutzerkonto und von ADAMOS gespeichert. Der Teilnehmer kann die Bestelldaten in seinem Benutzerkonto speichern. Hinsichtlich der Änderungen dieser Plattformbedingungen findet vorstehend § 1.6 Anwendung. Die geänderten AGB werden ebenfalls im Benutzerkonto des Teilnehmers in der beschriebenen Weise gespeichert. Der Teilnehmer kann die Plattformbedingungen ausdrucken und speichern.
  6. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die von ihm, im Rahmen des Registrierungsvorganges gegenüber ADAMOS gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ADAMOS alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Teilnehmer bzw. dem von dem Teilnehmer ermächtigten Admin-User bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
  7. ADAMOS ist berechtigt, einem Teilnehmer den Zugang zum ADAMOS STORE und ADAMOS HUB sowie zu seinem Benutzerkonto ganz oder teilweise zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Plattformbedingungen oder sonstige ADAMOS AGB oder Vertragsbedingungen für Zusatzdienste verstoßen hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages bleibt unberührt.
  8. Alle Login-Daten sind individualisiert und dürfen nur jeweils vom Admin-User oder User verwendet werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass der Admin-User und die User die Login-Daten geheim halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Der Teilnehmer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Login-Daten verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Teilnehmer ADAMOS hierüber unverzüglich informieren. Sobald ADAMOS von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird ADAMOS den Zugang des unberechtigten Dritten sperren. ADAMOS behält sich das Recht vor, die Login-Daten eines Users oder des Admin-Users zu ändern; in einem solchen Fall wird ADAMOS den Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren.
  9. Der Teilnehmer ist gehalten, dafür zu sorgen, dass er die personenbezogenen Daten der unter seinem ADAMOS Benutzerkonto eingerichteten User, einschließlich des ADMIN-Users, im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG verarbeitet.

 

§4 Zugang und Verfügbarkeit

  1. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen (wie z.B. Internetverbindung, Browser) für den Zugang zur ADAMOS Plattform verantwortlich.
  2. ADAMOS schuldet die im Enablement Center spezifizierte  Verfügbarkeit des ADAMOS HUB sowie technische Nutzbarkeit bis zum Übergabepunkt in das Internet, Einzelheiten der Verfügbarkeit, insb. zu den technischen Parametern, den Verfahren zur Messung und der Bestimmung der Verfügbarkeit ergeben sich aus dem im Enablement Center abrufbaren Leistungsschein. Von der darin spezifizierten Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ADAMOS liegen, mithin Höhere Gewalt, nicht zu erreichen sind.
  3. Wartungsfenster werden bei der Berechnung der prozentualen technischen Verfügbarkeit nach § 4.2 ebenfalls nicht berücksichtigt. Sie sind in dem im Enablement Center abrufbaren Leistungsschein spezifiziert.
  4. Für den Zeitraum, in dem die Verfügbarkeit des ADAMOS HUB infolge Höherer Gewalt nicht gegeben ist, ist ADAMOS von der Pflicht zur Bereitstellung der Verfügbarkeit gemäß § 4.2 befreit.
  5. ADAMOS behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. ADAMOS wird den Teilnehmer über die Änderungen entsprechend informieren.

 

§5 Support

  1. ADAMOS leistet Support nur für eigene Produkte im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der ADAMOS-Plattform. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist, erbringt ADAMOS gegenüber den Teilnehmern Supportleistungen ausschließlich in dem Umfang der allgemeinen Supportbedingungen, die in Ihrer aktuellen Ausführung im ADAMOS Enablement Center abgerufen werden können. ADAMOS behält sich vor, den Umfang der Supportleistungen einzuschränken oder zu erweitern. Hierüber wird ADAMOS alle Teilnehmer mit einem angemessenen Vorlauf informieren.
  2. ADAMOS leistet keinen Support für Produkte von Anbietern, die über die ADAMOS Plattform, namentlich den ADAMOS STORE, angeboten und vertrieben werden. Der Support bzgl. der Produkte der Anbieter richtet sich ausschließlich nach den Vertragsbestimmungen und Produkt-AGB, die der Kunde mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart hat. Ebenso wenig übernimmt ADAMOS in diesem Zusammenhang die Funktion eines Service Desk oder Single-Point-of-Contact (SPoC) oder eine Haftung für mangelhafte Supportleistungen der Anbieter gegenüber Kunden.

 

§6 ADAMOS Dienste

  1. Die Dienste von ADAMOS bestehen in der Bereitstellung des ADAMOS STORE und ADAMOS HUB als Plattformdienst, der webbasiert über einen Webbrowser oder mobil, Web-Applikationen, Hintergrund-Applikationen und/oder Schnittstellen („Interfaces“) abgerufen werden kann. Mit dem ADAMOS STORE und dem ADAMOS HUB werden unter anderem folgende Funktionen oder Applikationen („Basisfunktionalitäten“), deren genaue Spezifikation in der Capability List im Enablement Center aufgeführt sind, bereitgestellt:
    1. ADAMOS STORE: Zentraler Marktplatz für Kunden aus dem Maschinen- und Anlagenbau
    2. myAPPS: Zentrale Steuerung von allen gekauften und abonnierten Apps
    3. Control Center für Teilnehmer: Verwaltung von Subscription Management, Datenzugriffen und der Organisationdaten, Rechnungs- und Zahlungsverwaltung
    4. Log in mit ADAMOS: Einheitliche Zugangsdaten zur ADAMOS Plattform per Single Sign On
    5. Machine Book Basis; Für die zentrale Maschinendatenverwaltung
  2. ADAMOS behält sich vor, Inhalt und Umfang der Basisfunktionalitäten gemäß Capability List zweimal jährlich zu aktualisieren. Über diese Aktualisierungen wird ADAMOS den Teilnehmer unterrichten.
  3. Für die Nutzung besonderer ADAMOS Dienste („Zusatzdienste“) ist ein gesonderter Vertrag zwischen ADAMOS als Anbieter und dem Kunden mit einer gesonderten Vergütung auf der Grundlage der besonderen AGB für diese Dienste („ADAMOS Zusatzdienste“) zu schließen. Je nach gültigem Angebot, können diese Zusatzdienste entweder als Einmalkauf oder als regelmäßig wiederkehrende Leistung sowie als dauerhafte oder zeitlich begrenzte Leistung oder in Kombinationen hiervon angeboten werden. Kostenpflichtige Leistungen sind jeweils als solche gekennzeichnet. Zum Abschluss eines Vertrags über eine Leistung muss der Teilnehmer auf die entsprechende Schaltfläche zum Bestellen der Leistung klicken. Der Teilnehmer muss dann die besonderen Nutzungsbedingungen von ADAMOS für diese Zusatzdienste akzeptieren und durch Anklicken einer weiteren Schaltfläche den Bestellprozess abschließen. Anschließend erhält der Teilnehmer eine automatisierte Bestellbestätigung über seine Bestellung per E-Mail. Das Durchlaufen des Bestellprozesses führt noch nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines solchen Vertrags über die Nutzung von ADAMOS Zusatzdiensten mit ADAMOS dar. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Zustimmung von ADAMOS zustande, welche über den ADAMOS STORE mittels einer gesonderten E-Mail und durch Aktivierung der Zusatzdienste mitgeteilt wird. Die Nutzungsbedingungen für diese Zusatzdienste werden des Weiteren im Benutzerkonto und von ADAMOS gespeichert.

 

§7 Angebote von Anbietern

  1. Auf dem ADAMOS STORE können vornehmlich Angebote von Anbietern bezogen werden.
  2. Der Erwerb/die Nutzung der Angebote erfolgt auf Grundlage eines mit dem Anbieter zu schließenden Vertrages, dessen Inhalt sich nach den zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter vereinbarten „Produkt-AGB" richtet. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme der Angebote kommt dementsprechend allein zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. ADAMOS wird im Rahmen des Vertragsschlusses weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe des Anbieters tätig und ist selbst nicht zur Bereitstellung der Leistung verpflichtet. ADAMOS fungiert insofern lediglich als Empfangsbote für die jeweiligen Willenserklärungen von Anbieter und Teilnehmer. Zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer gelten – soweit vereinbart – die Produkt-AGB des Anbieters. Die Durchführung von auf dem ADAMOS STORE geschlossenen Verträgen ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden und des Anbieters. ADAMOS übernimmt für die auf dem ADAMOS STORE geschlossenen Verträge mit Anbietern weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Produkte. ADAMOS trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Teilnehmern und Anbietern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
  3. Produkte können entweder als kostenfreie Leistung, als Einmalkauf oder als regelmäßig wiederkehrende Leistung sowie als dauerhafte oder zeitlich begrenzte Leistung oder in Kombinationen hiervon angeboten werden. Ob und in welcher Höhe ein Entgelt für die Nutzung oder den Erwerb eines Produktes zu zahlen ist, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Kostenpflichtige Produkte sind jeweils als solche gekennzeichnet. Zum Abschluss eines Vertrags über eine Leistung muss der Teilnehmer auf die entsprechende Schaltfläche mit der Aufschrift „Bestellen“ oder einer vergleichbaren Aufschrift zum Bestellen der Leistung klicken. Der Teilnehmer muss dann die einschlägigen Produkt-AGB des Anbieters akzeptieren, die Datenschutzerklärung des Anbieters zur Kenntnis nehmen und durch Anklicken einer weiteren Schaltfläche mit der Aufschrift „Kostenpflichtig Bestellen“ oder einer vergleichbaren Aufschrift den Bestellprozess abschließen. Das Durchlaufen des Bestellprozesses führt noch nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines solchen Vertrags mit dem Anbieter dar. Dieses Angebot leitet ADAMOS an den Anbieter weiter. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Zustimmung des Anbieters zustande, welche der Anbieter dem Kunden durch eine weitere E-Mail über den ADAMOS STORE mitteilen wird.

 

§8 Entgelt und Zahlung

  1. Der Zugang zur ADAMOS Plattform mit den Basisfunktionalitäten ist für den Teilnehmer kostenfrei. Alle darüberhinausgehenden Zusatzfunktionalitäten sowie die Möglichkeit, als Anbieter Produkte über den ADAMOS STORE anzubieten, sind zusätzlich zu vergüten und werden entsprechend gekennzeichnet.
  2. Die Gebühren für von dem Teilnehmer bei ADAMOS in Anspruch genommene kostenpflichtige Funktionalitäten und ADAMOS Zusatzdienste ergeben sich aus der auf dem ADAMOS STORE veröffentlichten Preisliste. ADAMOS rechnet Gebühren, welche nicht nutzungsabhängig sind, monatlich im Voraus ab. Nutzungsabhängige Gebühren werden im nachfolgenden Monat erhoben.
  3. Die Gebühren für bei Anbietern in Anspruch genommene Angebote richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Wenn danach ein Entgelt an einen Anbieter zu zahlen ist, erfolgt die Rechnungstellung bei sonstigen Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes über ADAMOS zu umsatzsteuerlichen Zwecken im Wege der umsatzsteuerlichen Dienstleistungskommission im Sinne von § 3 Abs. 11a UStG. Die Zahlung der Angebote erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Anbieter und den Kunden. ADAMOS ist in den Zahlungsvorgang und dessen Abwicklung nicht eingebunden und fungiert weder als Treuhänder noch werden von ADAMOS Zahlungsvorgänge angestoßen oder hat ADAMOS Zugriff auf Zahlungskonten der Teilnehmer. ADAMOS behält sich vor, einen Zahlungsdienstleister in die Abwicklung der Zahlungsvorgänge einzubinden.
  4. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und vergleichbarer Steuern. Steuern dieser Art werden seitens ADAMOS zusätzlich zu den Entgelten berechnet und auf diese aufgeschlagen.

 

§9 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
    1. angemessene Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Login-Daten sowie sonstigen Daten und Informationen im Sinne des § 15, die der Teilnehmer ADAMOS im Rahmen der Plattform-Nutzung zur Verfügung stellt;
    2. durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter, die das Benutzerkonto als Admin-User oder User nutzen, ihre Login-Daten geheim halten und weder an andere User oder den Admin-User noch an Dritte weitergeben oder anderen Usern oder dem Admin-User Zugang zu dem Benutzerkonto unter Umgehung der Login-Daten gewähren;
    3. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen ADAMOS umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der ADAMOS Plattform oder des Benutzerkontos zu beeinträchtigen;
    4. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die ADAMOS Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Teilnehmer erforderlich ist;
    5. Geschäfte auf der ADAMOS Plattform ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken zu tätigen;
    6. durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die ADAMOS bereit gestellten Daten und Informationen, namentlich diejenigen im Sinne des § 15 frei von Schadsoftware, wie Viren, Trojaner, Würmer, Bots, Ransomware, Crypto-Miner, und ähnlicher Malware sind, bevor sie in die ADAMOS Plattform übertragen werden;
    7. dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm im Benutzerkonto gespeicherten Daten regelmäßig außerhalb des Benutzerkontos gespeichert werden, insb. wenn es sich um Daten handelt, zu deren Aufbewahrung der Teilnehmer gesetzlich verpflichtet ist.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der ADAMOS Plattform, einschließlich ADAMOS STORE und ADAMOS HUB gefährden oder stören könnten, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ADAMOS alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus ADAMOS von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Teilnehmer gegen ADAMOS geltend machen.

 

§10 Nutzungsrechte, Umgang mit nicht personenbezogenen Daten

  1. ADAMOS stellt dem Teilnehmer die ADAMOS Dienste im Sinne des § 6 zur einfachen, nicht ausschließlichen, zeitlich auf die Laufzeit dieses (bzw. des für ADAMOS Zusatzdienste gesondert geschlossenen) Vertrags begrenzten Nutzung zur Verfügung. ADAMOS behält das alleinige Recht am geistigen Eigentum an den über den ADAMOS STORE und ADAMOS HUB von ADAMOS bereitgestellten Diensten und Applikationen. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ADAMOS ist es dem Teilnehmer untersagt, die ADAMOS Dienste von anderen Personen als den Admin-Usern oder Usern zu nutzen, diese anzubieten oder zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Alle Rechte an den ADAMOS Diensten stehen exklusiv ADAMOS zu.
  2. ADAMOS hat in die Konzeption, Planung, Programmierung, den Unterhalt und die Pflege der ADAMOS-Plattform investiert, welche der systematischen Erfassung von Daten in Bezug auf einzelne Maschinen und Maschinenanlagen sowie der Abbildung solcher Anlagen und hierauf bezogener Daten dient. Die Parteien sind sich einig, dass es sich um eine nach Art und Umfang erhebliche Investition handelt. Als Hersteller der Datenbank, die durch die Eingabe und Pflege von Daten in die ADAMOS-Plattform entsteht und wächst, gilt daher ADAMOS. Soweit hierdurch Rechte an einer Datenbank (§§ 87a ff. UrhG) entstehen, stehen sie allein ADAMOS zu. Rechte einzelner, welche etwaig an bestimmten Daten oder Datensätzen be- oder entstehen können, (z.B. Urheberrechte, Designrechte, Rechte des Lichtbildners), sowie Nutzungsrechte hieran bleiben unberührt.
  3. Soweit der Teilnehmer im Verlauf der Nutzungsdauer nach entsprechender Freigabe Daten in die entsprechenden Felder und Rubriken der Plattform eingibt, aktualisiert oder ergänzt, werden diese Teil der ADAMOS-Datenbank. Der Teilnehmer bleibt jedoch Eigentümer dieser Daten und kann diese weiterhin zu eigenen Zwecken nutzen. Mit der Freigabe seiner Daten räumt der Teilnehmer ADAMOS an diesen ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung im Rahmen der ADAMOS Datenbank ein und sichert damit zugleich zu, über die hierfür vom Hersteller notwendige Berechtigung zu verfügen. Die Entstehung eines eigenen Datenbankrechts oder einer Mitinhaberschaft des Teilnehmers an der Datenbank ist ausgeschlossen. Die Entstehung eines selbständigen (Teil-) Datenbankrechts an Daten, welche der Teilnehmer in Bezug auf eine bestimmte Anlage oder mehrere Anlagen über einen längeren Zeitraum eingibt, ist ebenso ausgeschlossen. Eine Weitergabe dieser Daten des Teilnehmers an Dritte, einschließlich anderer Teilnehmer, durch ADAMOS erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierzu seine vorherige ausdrückliche Freigabe erteilt hat.
  4. ADAMOS erhält an allen nicht personenbezogenen Daten, welche vom Teilnehmer freigegeben und auf der Plattform eingegeben werden, einschließlich Texten, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Lichtbildern, Audio-, Video- oder sonstigen Mediendaten, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Speicherung, Vervielfältigung und Verarbeitung („Datennutzung“). Die Datennutzung erfolgt durch ADAMOS in erster Linie zum Zweck der Erbringung der ADAMOS Dienste und der Bereitstellung der Angebote auf dem ADAMOS STORE & HUB. Eine darüberhinausgehende Datennutzung findet nur statt, soweit dies gesondert vereinbart ist oder zum Zwecke der Verbesserung der ADAMOS Dienste und zur Entwicklung neuer Produkte erfolgt. Eine Zugänglichmachung oder Offenlegung der vorgenannten Daten durch ADAMOS an Dritte findet nur statt (i) an Anbieter, sofern der Teilnehmer dessen Dienste über den ADAMOS STORE und ADAMOS HUB in Anspruch nimmt, (ii) an die von ADAMOS für die Erbringung der ADAMOS Dienste eingeschalteten Unterauftragnehmer sowie (iii) in den Fällen, in denen ADAMOS nach den Bestimmungen des § 13 zur Offenlegung berechtigt ist.
  5. ADAMOS ist ferner bei entsprechender Datenfreigabe berechtigt, die von einem Teilnehmer oder in seinem Auftrag eingegebenen nicht personenbezogenen Daten zu kopieren, zu speichern, zu analysieren, zu bearbeiten, zu filtern, mit freigegebenen Daten Dritter zu vergleichen und auszuwerten, um dem Teilnehmer Vorschläge zur Optimierung seines Betriebs unterbreiten zu können. Außerdem ist ADAMOS bei entsprechender Freigabe berechtigt, nicht personenbezogene Daten des Teilnehmers in anonymisierter Form mit Daten, welche von anderen Teilnehmern freigegeben und auf der Plattform eingegeben wurden, zusammenzuführen, neu zu ordnen, zu filtern, zu verändern, zu analysieren und zu speichern und mit dem Ziel, hieraus relevante Informationen im Hinblick auf den Markt für Maschinen, Maschinenteile, Verbrauchswaren, Software, CAD-Dateien und Ersatzteile sowie maschinenbezogene Dienstleistungen zu gewinnen.
  6. Soweit ausschließliche Rechte an Texten, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Lichtbildern, Audio-, Video- oder sonstigen Mediendaten in der Person von Mitarbeitern des Teilnehmers oder in der Person eines von ihm beauftragten Dritten (z.B. Servicetechniker) be- oder entstehen, stellt der Teilnehmer durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass ihm an den betreffenden Inhalten umfassende ausschließliche Nutzungsrechte in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie für alle bekannten Nutzungsarten eingeräumt werden. Soweit ein Urheberrecht entstanden ist, hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte den Verzicht auf die Nennung ihres Namens als Urheber erklären.

 

§11 Rechtswidrige Nutzung & Sanktionen, Exportkontrolle

  1. Folgende Handlungen sind dem Teilnehmer und den von ihm mit der Nutzung der ADAMOS Plattform ermächtigten Personen untersagt:
    1. Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrecht) geschützten Texten, Begriffen, Fotos, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Inhalten ohne Zustimmung der Berechtigten;
    2. Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen einschließlich progressiver Kundenwerbung (u.a. Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme); Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (u.a. Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing); unzumutbare Belästigung anderer Teilnehmer (insbesondere durch Spam).
    3. Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der ADAMOS-Dienste; Versuche zur Entschlüsselung, Dekompilierung oder des Reverse Engineerings im Hinblick auf den Quellcode der Software, welche der Plattform zugrunde liegt; Blockieren, Überschreiben, Modifizieren und Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der ADAMOS-Dienste erforderlich ist; das Kopieren im Wege von „Robot-/Crawler“-Suchmaschinentechnologien gilt nicht als erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung der ADAMOS-Dienste.
    4. Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der ADAMOS-Dienste oder von anderen Teilnehmern (insb. außerhalb der ADAMOS-Plattform);
    5. Jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der Infrastruktur und Funktionalität der ADAMOS-Plattform zu beeinträchtigen.
    6. Verbreitung rechtswidrigen Gedankenguts etc. Nicht erlaubt ist des Weiteren das Verbreiten von Inhalten, die
      • Rassismus
      • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
      • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
      • Hetze gegen Personen oder Unternehmen
      • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Teilnehmern und Dritten
      • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
      • Urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterial­güterrechte verletzen, darstellen, betreffen oder beinhalten, und zwar auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.
  2. Die über die ADAMOS-Plattform angebotenen Angebote und ADAMOS Dienste können Export- und Importbeschränkungen unterliegen. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen oder kann die Nutzung und der Vertrieb von Software, Apps, Hardware oder damit verbundener Technologien im Ausland Export-Beschränkungen oder der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2199 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual Use Verordnung), der Export Administration Regulations („EAR“) der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Embargos der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder der USA („Export- und Sanktionsgesetze“) unterliegen. Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass er die auf seine Produkte anwendbaren Export- und Sanktionsgesetze sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhält. Die Vertragserfüllung durch ADAMOS steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund der Export- und Sanktionsgesetze entgegenstehen. Darüber hinaus haben die Anbieter auf Export-/Import-Beschränkungen bei der Präsentation ihrer Produkte im ADAMOS STORE, im Shop eines Shop-in-Shop-Betreibers oder einer Online-Präsentationsfläche deutlich hinzuweisen. Bei gelisteten Gütern haben die Anbieter deutlich auf die Listung hinzuweisen und die entsprechende Güterlistennummer zu benennen. Im Einzelnen sind dies die Dual-Use-Gutnummern des Anhang I der EG-Dual-Use-VO und des Teil I Abschnitt B der deutschen Ausfuhrliste. Für den Rüstungsbereich ist die Klassifizierung nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste anzugeben. Für US-Produkte nach den EAR ist die ECCN oder aber die Klassifizierung EAR99 anzugeben. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses § 11.2 behält sich ADAMOS das Recht vor, diesen Vertrag über die Nutzung der ADAMOS Plattform, einschließlich STORE und HUB, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen und das Benutzerkonto zu sperren. Der Teilnehmer stellt ADAMOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie sämtlichen sonstigen Schadensersatzansprüchen, einschließlich etwaiger gesetzlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei, die ADAMOS aus einem solchen Verstoß und/oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder der Verteidigung hiergegen entstehen können.
  3. Erlangt ADAMOS Kenntnis von möglichen Rechtsverstößen oder von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Inhalten, welche von einem Teilnehmer eingestellt oder verbreitet worden sind, z.B. durch Beanstandung Dritter, wird ADAMOS den verantwortlichen Teilnehmer hierzu anhören und ihm eine im Einzelfall angemessene Frist zur Abhilfe oder Stellungnahme setzen, die bei besonderer Dringlichkeit nur wenige Stunden betragen kann. Binnen dieser Frist kann der Teilnehmer die beanstandeten Inhalte entweder löschen/deaktivieren oder erläutern, weshalb nach seiner Auffassung keine Rechtsverletzung vorliegt. ADAMOS entscheidet daraufhin nach eigenem Ermessen über die Löschung oder Deaktivierung der beanstandeten sowie ggf. gleichartiger rechtsverletzender Inhalte.
  4. ADAMOS behält sich vor, nach eigenem Ermessen Sanktionen gegen einen Teilnehmer zu verhängen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er bei der Nutzung der Plattform gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht ADAMOS das Interesse an einer ungestörten und reibungslosen Funktion der Plattform, eigene Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des betroffenen Teilnehmers (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Teilnehmers) in seine Entscheidung mit ein.
  5. Die Sanktionen, die ADAMOS gegen einen Teilnehmer nach seinem Ermessen alternativ oder kumulativ verhängen kann, sind:
    1. Löschung des beanstandeten Inhalts;
    2. Verwarnung des Teilnehmers mit der Aufforderung, den Verstoß abzustellen bzw. künftig zu unterlassen;
    3. Sperren oder Deaktivieren von Lese- oder Schreibberechtigungen zu einzelnen Bereichen (z.B. Maschinenübersicht, Profil, Angebote) oder eigenen Inhalten des Teilnehmers;
    4. vorläufige Sperrung des Benutzerkontos oder eines Userkontos;
    5. endgültige Sperrung und/oder fristgerechte und/oder fristlose Beendigung dieses Plattformvertrages. ADAMOS wird den Teilnehmer über den Grund und die Dauer der Sanktion informieren.
  6. Teilnehmer haften für das Verhalten der unter ihrem Konto angemeldeten Personen nach den Regeln für Erfüllungsgehilfen.
  7. ADAMOS behält sich vor, für die Löschung von Inhalten und für die Sperrung und/oder die Wiederfreischaltung von Benutzerkonten eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Teilnehmer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

§12 Haftung

  1. Die auf dem ADAMOS STORE und dem ADAMOS HUB eingestellten Inhalte der Teilnehmer  sind für ADAMOS fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei dem Teilnehmer, der die Inhalte in den ADAMOS STORE und den ADAMOS HUB eingestellt hat.
  2. ADAMOS haftet daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Teilnehmer auf der Plattform, also insbesondere nicht für die Aktualität und Richtigkeit von Teilnehmer- und Kontaktdaten, Spezifikationen ihrer Produkte, von maschinenbezogenen Daten, von Beiträgen zu Blogs oder zur Wissensdatenbank („Knowledge Base“), von Foreneinträgen oder sonstiger Inhalte seiner Teilnehmer. ADAMOS kann auch nicht mit letzter Sicherheit feststellen, ob ein registrierter Teilnehmer tatsächlich diejenige Person ist, die sie vorgibt zu sein. ADAMOS leistet daher keine Gewähr für die Identität eines Teilnehmers. Die Identität von Personen, die unter einem Benutzerkonto angemeldet sind, kann ADAMOS nicht überprüfen; jede Haftung für die Identität des Anmelders ist ausgeschlossen.
  3. Werden durch Inhalte des Teilnehmers Rechte Dritter verletzt, so ist der Teilnehmer verpflichtet, ADAMOS nach seiner Wahl entweder auf eigene Kosten das Recht zur Nutzung der entsprechenden Inhalte zu verschaffen oder sie schutzrechtsfrei zu gestalten.
  4. Der Teilnehmer stellt ADAMOS von sämtlichen Ansprüchen – einschließlich Schadensersatzansprüchen – frei, die Dritte gegen ADAMOS wegen einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Teilnehmers im Rahmen der Nutzung der Basisfunktionalitäten und der ADAMOS Dienste geltend machen, es sei denn, der Teilnehmer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  5. Der Teilnehmer trägt außerdem die Kosten, die ADAMOS aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen, in angemessener Höhe, und zwar einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, wobei dies auch Kosten aus einer Beratung nach Stundenhonorar einschließt. Weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche von ADAMOS bleiben unberührt.
  6. ADAMOS haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Teilnehmer angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von ADAMOS zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

 

§13 Vertraulichkeit

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ihm von ADAMOS zur Verfügung gestellte Schnittstellenspezifikationen und sonstige Informationen, die von ADAMOS als vertraulich gekennzeichnet sind oder die als Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 GeschGehG anzusehen sind, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln.
  2. ADAMOS ist berechtigt, im Fall der Verletzung von Rechten Dritter oder soweit hierzu sonst eine Rechtspflicht besteht, vertrauliche Daten des Teilnehmers im erforderlichen Umfang offenzulegen und/oder Auskunft über Teilnehmer und/oder die von ihm gespeicherten und/oder genutzten Daten zu erteilen.
  3. Eine zwischen ADAMOS und dem Teilnehmer gesondert abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bleibt unberührt.

 

§14 Keine Ausschließlichkeit

Die Vertragsbeziehung der Teilnehmer zu ADAMOS als Betreiber der ADAMOS Plattform ist nicht exklusiv. Keine der beteiligten Parteien wird durch die Vereinbarung in ihrer Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt. Für die Teilnehmer besteht weder gegenüber ADAMOS noch gegenüber Dritten eine Pflicht zur Inanspruchnahme oder Bereitstellung von Leistungen in einem bestimmten Umfang oder überhaupt.

 

§15 Datensicherheit und Datenschutz

  1. ADAMOS schützt die in ihrem Zugriff ab dem Übergabepunkt zu ihrer IT-Infrastruktur liegenden Dienste und Systeme sowie die den Teilnehmer betreffenden und/oder ihm gehörende Daten, soweit sie auf dem Server von ADAMOS gespeichert sind, gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe - sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff - durch Mitarbeiter des Teilnehmers oder Dritte, egal auf welchem Wege diese erfolgen. ADAMOS ergreift hierzu die geeigneten und dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, insbesondere Virenschutz und Firewalls und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung ihrer Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch. Für die Bereitstellung einer funktionierenden Internetverbindung und Telekommunikationsleitung bis zum Übergabepunkt bei der IT-Infrastruktur von ADAMOS ist der Teilnehmer verantwortlich.
  2. ADAMOS wird  während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Teilnehmer sowie den Admin-Usern und den Usern erhaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insb. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeiten. Sämtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch ADAMOS können der Admin-User und die User der Datenschutzerklärung von ADAMOS unter www.adamos-store.com bzw. www.adamos-hub.com entnehmen.
  3. Wenn und soweit ADAMOS unter dieser Rahmenvereinbarung oder der Erbringung von Zusatzdiensten für den Teilnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
  4. Der Teilnehmer übernimmt gegenüber ADAMOS die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen personenbezogenen Daten, namentlich des Admin-Users und der User, vor Einrichtung von Mitarbeiter-Logins und der Benutzerkonten sowie der Durchführung von Transaktionen die datenschutzrechtlichen Erfordernisse eingehalten und etwaige erforderliche Einwilligungen eingeholt worden sind und stellt ADAMOS insofern von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, bei Verstößen frei.

 

§16 Übertragung des Vertrages; Abtretbarkeit von Rechten

  1. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind durch Rechtsgeschäft ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragbar.
  2. Eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch eine Partei an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung einer Geldforderung, soweit das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.

 

§17 Beendigung; Rechtsfolgen der Beendigung

  1. Der jeweilige, auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag (als Teilnehmer oder Anbieter) kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Im Falle eines Widerspruchs gemäß § 1.6 beträgt die Kündigungsfrist abweichend hiervon vier Wochen.
  2. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für ADAMOS insbesondere vor:
    1. bei Verstoß eines Teilnehmers gegen die Bestimmungen dieser Plattformbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
    2. bei Vorliegen einer deliktischen Handlung des Teilnehmers oder des Versuchs einer solchen, z.B. Betrug;
    3. bei andauernder Betriebsstörung infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von ADAMOS liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen;
    4. wenn der Kunde mit den Zahlungen der laufenden Vergütungen mehr als 4 Wochen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt. Verzug tritt ein mit dem Tag der Fälligkeit, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf;
    5. wenn der Anbieter seine Leistungen in einer Weise angeboten hat, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen;
    6. wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten im Verhältnis zu Kunden wiederholt gröblich zuwiderhandelt und er von ADAMOS zuvor erfolglos zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten aufgefordert worden ist.
  3. Wenn ADAMOS den Vertrag eines Teilnehmers fristlos aus wichtigem Grund kündigen kann, kann ADAMOS zugleich auch den Vertrag desselben Teilnehmers als Anbieter, sofern dieser einen gesonderten Vertrag (Anbietervertrag) mit ADAMOS bzw. einen Vertrag zur Nutzung sonstiger ADAMOS Dienste geschlossen hat, fristlos kündigen.
  4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.
  5. Die außerordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung durch ADAMOS führt dazu, dass ADAMOS nicht mehr verpflichtet ist, die von dem Teilnehmer über die ADAMOS Plattform abgeschlossenen Verträge zwischen den Kunden und den Anbietern über das Benutzerkonto abrufbar vorzuhalten bzw. den Teilnehmern die Funktionalitäten von ADAMOS STORE und ADAMOS HUB zur Verfügung zu stellen.
  6. Soweit eine der Parteien eine Kündigung dieser Rahmenvereinbarung gemäß § 17.1 erklärt, hat der Teilnehmer ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr die Möglichkeit, neue Produkte über die ADAMOS Plattform zu beziehen oder Vereinbarungen über bereits erworbene Produkte zu verlängern. Jedoch wird ADAMOS sicherstellen, dass der Teilnehmer seine Leistungen von Anbietern, zu deren Bezug er aufgrund der über den ADAMOS STORE und ADAMOS HUB geschlossenen Vereinbarungen berechtigt ist, noch bis zu der erstmöglichen Beendigung der jeweiligen Vereinbarung mit Anbietern im ordentlichen Geschäftsgang in Anspruch nehmen kann. Dies gilt jedoch maximal für eine Auslaufzeit von 18 (achtzehn) Monaten nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung; insoweit bestehen die Rechte und Pflichten aus der Rahmenvereinbarung weiter fort. Spätestens 18 (achtzehn) Monate nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung ist ADAMOS dementsprechend nicht mehr verpflichtet, die von dem Teilnehmer über die ADAMOS Plattform abgeschlossenen Verträge zwischen den Kunden und den Anbietern über das Benutzerkonto abrufbar vorzuhalten bzw. den Teilnehmern die Funktionalitäten von ADAMOS STORE und ADAMOS HUB zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen hat die Kündigung des Vertrages über die Nutzung der ADAMOS Plattform keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der über den ADAMOS STORE abgeschlossenen Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden, sofern sich nicht etwas anderes aus diesen Verträgen, deren Regelungsinhalte ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters und des Kunden liegen, ergibt.
  7. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die Daten, die in seinem Benutzerkonto gespeichert sind, einschließlich sämtlicher Verträge und Zahlungsvorgänge innerhalb eines Zeitraums von 10 Arbeitstagen nach Wirksamkeit der Kündigung aus dem Benutzerkonto in seine IT-Umgebung, ERP- oder CRM- oder Archivsystem, ein neues Benutzerkonto oder einen Datenträger zu übertragen. ADAMOS wird dem Teilnehmer diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitstellen. ADAMOS wird das Benutzerkonto einen Monat nach Beendigung des Plattformvertrags, sperren, soweit sich aus § 17.6 nicht etwas anderes ergibt. Nach Ablauf von 12 Monaten nach seiner Sperrung wird ADAMOS das Benutzerkonto löschen, wenn und soweit ADAMOS nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Nach Löschung stehen dem Teilnehmer die im Benutzerkonto gespeicherten Daten nicht mehr zur Verfügung.

 

§18 Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss von Rück- und Weiterverweisungen Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen ADAMOS und einem Teilnehmer, ist der Sitz von ADAMOS.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Abweichende individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Soweit die Parteien vereinbaren, dass eine Erklärung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, genügt zu deren Wahrung die telekommunikative Übermittlung mittels Telefax oder E-Mail und bei einem Vertrag der Austausch von der Schriftform genügenden Erklärungen. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden im Übrigen keine Anwendung.
  4. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages oder von Vertragsbestandteilen unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist im Wege der Auslegung oder hilfsweise Umdeutung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken. Soweit nach alledem regelungsbedürftige Lücken bestehen, werden sie mittels Bestimmung der Leistung durch ADAMOS nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB ausgefüllt.

Download: ADAMOS STORE & ADAMOS HUB | Allgemeine Plattformbedingungen | Version 1.0